Clemens Kochinke, MCL, Attorney at Law,
… hat als Manager der Kanzlei von 2014 bis 2022 zwei Fachbereiche kräftig ausgebaut:
• Exportkontrollen, CFIUS, ITAR, OFAC und Sanktionenabwehr; und
• Abwehr amerikanischer Klagen, Defense Litigation.
Seine persönlichen Schwerpunkte liegen seit Jahrzehnten in der Beratung von Botschaften, Staaten und deren Stiftungen sowie der Vertretung von IT-Unternehmen. Mit seinen Kollegen berät er dabei in Fragen von:
• Handels- und Unternehmensstrukturen;
• Arbeitsrecht;
• Baurecht;
• Marken- und Urheberrecht - geistiges Eigentum;
• Staatsrecht mit FARA, Foreign Missions Act und der Verteidigung nach dem Foreign Sovereign Immunities Act.
Clemens Kochinke ist ein Anwalt der Kanzlei Berliner Corcoran & Rowe LLP in Washington, DC, USA, und:
• studierte Jura in Deutschland, England und den USA, und
• ist als deutscher Attorney at Law in den USA bis zum Supreme Court der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Hauptstadt der USA, zugelassen.*
Herr Kochinke besitzt als US-Anwalt langjährige Erfahrung mit internationalen Transaktionen von Unternehmen und der Beratung von Staaten und der E.U. als Vertrauensanwalt von Botschaften, Delegationen und Konsulaten. Mandate der seit den 1940er Jahren etablierten Kanzlei in der US-Hauptstadt stammen von Weltkonzernen ebenso wie aus dem Mittelstand - darunter viele Unternehmen, die neu den Markteinstieg in den USA wagen. Als erfahrenes Team beantworten wir Fragen zum Vertragsrecht der USA, der Abwehr amerikanischer Klagen, IT und IP mit Datenschutz/Privacy, Markenschutz und Medienrecht, sowie Vertriebs- oder Gesellschaftsrecht. Zur Verteidigung und Abwehr von US-Klagen siehe Checkliste: Verklagt in USA: SOS.
Zu den Stärken der Law Firm Berliner Corcoran & Rowe LLP gehören Compliance im Exportkontroll-, ITAR- und OFAC- und Sanktionenrecht sowie die Verteidigung vor Kongress und Ministerien, doch auch Bau- und Arbeitsrecht der USA. Ein Botschafter a.D. besorgt bei BCR den wirtschaftspolitischen Flankenschutz auf internationaler Ebene und in Ministerien.
Gleich ob uns ein Auftrag vom Unternehmen oder Korrespondenzanwalt anvertraut wird, unsere Mandanten erwarten von ihren US-Anwälten effizienten und kostenbewussten Beistand, Verständnis für ihre Ziele aus europäischer Sicht und die Fähigkeit, Ungewohntes aus den über 55 Rechtsordnungen der USA auf Deutsch zu erklären: alles Stärken der Kanzlei Berliner Corcoran & Rowe LLP. Ein Schwerpunkt der Praxis von Herrn Kochinke liegt in der umfassenden Expertenberatung deutscher Tochterunternehmen in den USA, oft auch als amerikanischer Korrespondenzanwalt deutscher Kanzleien.