Berliner, Corcoran & Rowe
 
 




Partner für Beratung im US-Recht auf Deutsch:

Rechtsanwalt
Clemens Kochinke, MCL, Attorney at Law

Deutscher und amerikanischer Anwalt in Washington, DC, USA



... bei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP.

Als erfahrene Rechtsanwälte beraten wir unsere international aktiven Mandanten in den USA - auf Deutsch und gern auch mit ihrem Anwalt in Europa - in rechtlichen Fragen des Geschäftslebens und vertreten sie in Verfahren vor Behörden, Gerichten und internationalen Organisationen.

Neben dem anwaltlichen Standardrepertoire im Wirtschafts-, Völker- und Staatsrecht können sie von unserer amerikanischen Law Firm die Erfahrung mit Washington-typischen Angelegenheiten erwarten: beispielsweise Untersuchungen des Kongresses, der Weltbank, dem US Trade Representative oder Fragen zu bi- und multilaterialen Abkommen, von denen wir einige selbst konzipiert, kommentiert oder durch den politischen Prozess begleitet haben.

Ansprechpartner unserer Mandanten ist stets einer unserer erfahrenen Partner. Er hält alle Fäden in den Händen und sorgt dafür, dass Ressourcen richtig eingesetzt und Sie optimal beraten werden. Dabei ist unser Anspruch, jeden Fall sowohl sorgfältig als auch effizient und damit kostengünstig zu bearbeiten.

Die Anwälte der Kanzlei sind vor den Gerichten des Bundes bis hin zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington sowie zahlreichen weiteren Gerichten zugelassen. Unsere örtliche Nähe zum Weißen Haus und die substanzielle Vertrautheit mit den Prozessen im Kongress und den Ministerien erleichtert auch den Zugang zu ihnen. Schon Gründer der Kanzlei wirkten nach dem Supreme Court-Clerkship als Berater im Weißen Haus.


Deutschsprachige Mandanten - deutscher Anwalt in USA

Den deutsch sprechenden Mandanten steht in Amerika Rechtsanwalt und Attorney at Law Clemens Kochinke, MCL, Partner der Kanzlei, zur Verfügung. In seiner langjährigen Washington-Erfahrung setzt er die in der juristischen Ausbildung in Deutschland, Malta, England und den USA erworbenen Fachkenntnisse um.

Die Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP unterhält keine Zweigstellen und konkurriert nicht mit Kanzleien in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Wir beschränken uns auf das Metier, in dem wir unseren Mandanten am nützlichsten sind. Häufig arbeiten wir direkt mit den Hausanwälten unserer Mandanten zusammen, wobei wir uns auf die US-amerikanischen Rechtsfragen konzentrieren.

Die meisten Rechtsanwälte der Kanzlei sind mit den Wünschen und Bedürfnissen deutscher und anderer europäischer Mandanten vertraut. Sie verlieren bei uns keine kostbare Zeit, um deutsche, in Amerika unbekannte Begriffe wie Eigentumsvorbehalt, Impressum, Pflichtteil oder Mitbestimmung zu erklären. Das trifft auch auf das Gesellschaftsrecht, den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in den USA, Handelsrecht, Recht des geistigen Eigentums (IP-Recht), IT-Recht, Ausfuhrkontrollrecht ebenso wie amtliche Genehmigungsverfahren oder US-Prozesse zu.

Bei besonderem Interesse an den Unterschieden in der Wirtschaftskultur Deutschlands und der Vereinigten Staaten und ihrer Auswirkungen auf Verhandlungen in den USA interessiert Sie bestimmt das Kapitel Verhandeln in den USA von Clemens Kochinke, das im März 2007 in Deutschland erscheint. Das Gesamtwerk ist die dritte Auflage von Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement.

 

Berliner, Corcoran & Rowe, LLP | 1101 17th Street, NW | Washington, DC 20036 | www.bcr.us

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