Clemens Kochinke ist Partner der Kanzlei Berliner Corcoran & Rowe LLP in Washington, DC, USA, und:
• berät deutschsprachige Mandanten im amerikanischen Recht auf Deutsch,
• studierte Jura in Deutschland, England und den USA, und
• ist als deutsch-amerikanischer Attorney at Law und Rechtsanwalt in den USA bis zum Supreme Court der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Hauptstadt der USA, zugelassen.*
Herr Kochinke besitzt als US-Anwalt langjährige Erfahrung mit internationalen Rechtsfragen von Unternehmen und von Staaten in der seit 75 Jahren in der US-Hauptstadt etablierten Kanzlei.
Das Mandat: Bedingungen und Entstehung
Zustandekommen
Ein Mandat zwischen einem Attorney/Rechtsanwalt i.R. und einem Mandanten ist ein Vertrag, den beide im gegenseitig erklärten Einverständnis vereinbaren. Eine einseitige Beauftragung eines Anwalts ist kein Vertrag. Deshalb darf der Anwalt einen einseitigen Auftrag ignorieren.
Empfehlung: Keinen Auftrag an einen Rechtsanwalt i.R. senden, sondern anrufen oder eine Anfrage an ihn richten, am besten über den Hausanwalt. Die Anfrage ist rechtlich ein Angebot, das angenommen oder ignoriert werden darf.
Empfehlung: Mit einer Anfrage keine Unterlagen versenden. Unterlagen können interne betriebliche oder sonstige Informationen enthalten, die keinem Dritten zugesandt werden sollten. Der Versand an Dritte ohne Vertrag kann gar strafrechtlich bedenklich sein, wenn die Unterlagen Geschäftsgeheimnisse offenbaren. Erst wenn ein Mandatsvertrag vereinbart ist, kann sich der Mandant gewiss sein, dass auch das Anwaltsgeheimnis seine Unterlagen schützt. Eine einfache Anfrage ohne Unterlagen stellt sicher, dass keine Unterlagen an eine Kanzlei gelangen, die den Gegner des Anfragenden vertritt.
Unsere Praxis
Wir nehmen keinen Auftrag ohne schriftlichen Mandatsvertrag an. Für unverlangt zugesandte Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Solche Unterlagen werden bei passender Gelegenheit gelöscht oder vernichtet.
Konfliktprüfung
Nach Erhalt einer Anfrage, die einen Tätigkeitsbereich der Kanzlei berührt, fordert der Anwalt vom Anfragenden Informationen über die Beteiligten für eine Konfliktprüfung an. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass die Kanzlei keinen anderen Beteiligten als den Anfragenden vertritt. Die notwenden Angaben betreffen:
• Kurzbeschreibung des Anliegens;
• Namen, Gesellschaft und Anschriften des Anfragenden;
• Namen und Anschriften der Gegenseite;
• Fristen, soweit bekannt.
Die Konfliktprüfung besteht aus zwei Teilen und dauert etwa 24 Stunden. Wenn kein Konflikt ersichtlich ist, teilt der Anwalt dem Anfragenden die Mandatsbedingungen mit und bereitet einen Mandatsvertrag vor.
Mandatsvertrag
Erst ab dem Abschluss eines Mandatsvertrages beginnt die Mandatsbearbeitung samt rechtlicher Prüfung des Anliegens. Vorher erteilt der Anwalt keine Auskunft über die Rechtslage, Aussichten oder geltende Fristen.
Im Mandatsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. Der Mandant ist in seinen Rechten zusätzlich durch Gesetze geschützt. Beispielsweise kann ein Mandant bei Streitfragen mit seinem Anwalt in den USA die zuständige
Bar mit der Bitte um Unterstützung anrufen. Die Bar ist ein Aufsichtsorgan der Rechtsanwalt i.R.schaft.
Die Mandatsbedingungen sehen eine Vergütung nach dem Zeitaufwand vor, den die Kanzlei mit monatlichen Rechnungen nachweist. In der Regel enthalten die Nachweise eher zuviel als zuwenig Details. Telefonate, EMails, die Prüfung und Beantwortung von Korrespondenz wird darin ebenso erwähnt wie der Aufwand beim Entwurf von Verträgen oder Schriftsätzen.
Der Mandatsvertrag kann auch Regelungen über den Schutz von Daten, einen Vorschuss im Ermessen des Anwalts, die bearbeitenden Kanzleimitarbeiter und ihre Stundensätze oder den Abschluss und die Beendigung des Mandats enthalten.
Vor der Unterzeichnung des Mandatsvertrags sollten alle Fragen zur Zufriedenheit beider Vertragsparteien beantwortet werden. Dieser Austausch von Informationen bleibt vertraulich. Der unterzeichnete Vertrag wird an den Anwalt gesandt.
Vollmacht
Eine schriftliche Vollmacht ist in meist nicht notwendig, weil der Anwalt gegenüber Dritten mit seiner Rechtsanwaltszulassung für seine Mandatierung haftet. In manchen Fällen kann eine schriftliche Vollmacht erforderlich sein, beispielsweise für eine Grundstückübertragung oder Handlungen nach ausländischem Recht. Sie wird für solche Sonderfälle im Rahmen eines Mandates entworfen.
Vorschuss
In der Regel ist ein Vorschuss nicht erforderlich, wenn ein Mandant mit seinem Hausanwalt zusammenarbeitet, der den Mandanten einführt, als Korrespondenzanwalt mitwirkt und die entstehenden Honorare und Auslagen nach Rechnungserstellung mit den Mitteln seines Mandanten begleichen darf. Bei Prozessen im Straf- und Zivilrecht ist ein Vorschuss von enormer Höhe üblich. Er kann als monatlich aufzufrischender
Evergreen-Vorschuss vereinbart werden.
Honorare
Erfolgshonorare sind in den USA außer in wenigen Tätigkeitsfeldern unüblich; danach sollte erst gar nicht gefragt werden. Stundensätze, Vorschüsse und abschnittsweise Aufwandsschätzungen sind hingegen normal. Festpreise sind für viele Tätigkeiten undenkbar, weil der Aufwand von Faktoren abhängt, die Dritte verursachen oder beeinflussen. Wenn eine Aufgabe von solchen Einflüssen und anderen Variablen unabhängig ist, kann der Anwalt einen Festpreis aufgrund seiner Erfahrung vorschlagen. In jedem Fall kann der Mandant die Honorare durch Erörterungen mit dem Anwalt über den Sachstand und die vorhandenen mehr oder weniger teuren oder aussichtsreichen Optionen beeinflussen und lenken.
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