Clemens Kochinke, Rechtsanwalt, MCL, Attorney at Law:
• berät deutschsprachige Mandanten im amerikanischen Recht auf Deutsch,
• studierte Jura in Deutschland, England und den USA, und
• ist als deutsch-amerikanischer Attorney at Law und Rechtsanwalt in den USA bis zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Hauptstadt der USA, zugelassen.*
Rechtsanwalt Kochinke, MCL, Attorney at Law, besitzt als US-Anwalt langjährige Erfahrung mit internationalen Transaktionen und der Beratung von Staaten. Mandanten der für amerikanische Verhältnisse kleinen Kanzlei stammen von Weltkonzernen ebenso wie aus dem Mittelstand - Unternehmen, die neu den Markteinstieg in den USA wagen. Fragen zum Vertragsrecht der USA, Prozessrecht und internationaler Mediation oder Schiedsgerichtsbarkeit, Markenschutz, Vertriebs- oder Gesellschaftsrecht gehören zu den Standardaufgaben.
Gleich ob uns ein Auftrag vom Unternehmen oder einem Korresponzanwalt anvertraut wird, unsere Mandanten erwarten von ihren US-Anwälten effizienten und kostenbewussten Beistand, Verständnis für ihre Ziele aus europäischer Sicht und die Fähigkeit, Ungewohntes aus den über 55 Rechtsordnungen der USA auf Deutsch zu erklären, - alles Merkmale der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe LLP.
Fachberichte über amerikanisches Recht:
Urteile und Gesetze
Neben anderen Medien interviewten
Legal Tribune Online, Manager Magazin und
Slate kürzlich Herrn Kochinke als amerikanischen
Lawyer zu Themen internationalen Rechts. Das Magazin
Unternehmensjurist schreibt im April 2011 über die Abwehr von Sammelklagen in den USA und zitiert Clemens Kochinke als Experten.
Zudem ist der deutschsprachige US-Rechtsanwalt Clemens Kochinke als Fachautor über das amerikanische Recht in Europa und USA ausgewiesen, so mit Kapiteln in Büchern über US-Vertragsrecht und IT-Recht, und USA-Berichterstatter für die deutsche Fachzeitschrift
Kommunikation & Recht. Als Rechtsgutachter und Sachverständiger,
Expert Witness, vertrat Rechtsanwalt Kochinke u.a. ein Ministerium und eine Internationale Organisation und berät Staaten bei Staatsverträgen und in Botschaftsangelegenheiten.
Die tagesaktuellen
Entscheidungen der obersten Bundesgerichte der USA stellt er auf der Webseite
Decisions Today bereit.
In Rechtsanwalt Kochinkes privatem, von der Anwaltskanzlei unabhängigen Blog für Rechtsanwälte über amerikanisches und deutsches Recht wird das Recht der USA in deutscher Sprache erklärt - aus der Perspektive des
German Lawyer in the USA. Es ist auf
Deutsch und
Englisch - ebenso wie sein
Veröffentlichungsverzeichnis 1980-91 und sein
Embassy Law Journal über das Rechtsumfeld diplomatischer Vertretungen - einsehbar. Aktuelle Themen:
Standort der Kanzlei: Washington, DC, beim Weißen Haus
Telefon: +1(202)293-5555
Telefax: +1(202)293-9035
* Die deutsche Zulassung als Rechtsanwalt ist mit einer Kanzleipflichtbefreiung verbunden. Die Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe LLP konkurriert nicht über eine deutsche Zweigstelle mit deutschen Kanzleien, deren Mandate sie in den USA unterstützt.
Neue Veröffentlichungen
Negotiations in Germany: The Business Law Perspective, in Wegerich, Business Laws of Germany, Vol. 2, New York 3rd ed. 2012
USA-Bewerbungsführer für Juristen, Co-editor, 3rd ed. Bonn 2009
Vertragsverhandlungen in den USA, in Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, 3. Aufl. Köln 2007
Landesbericht USA, Kommunikation & Recht (3/2013)
Neue Entwicklungen im amerikanischen Schiedsrecht, DAJV-NL (3/2012)
Transfer of Insurance Coverage in Merger, VersR (April 2011)
Presentations
German American Law Ass'n, 2007: Treaty Negotiation and Implementation, Moderator
Virginia Bar Association, 2007: Privacy and Data Security
German American Law Ass'n, 2006: Asset Tracing and Asset Recovery
German American Law Ass'n, 2004: Damage Control in Contracts and Torts: Punitive Damages and Liquidated Damages