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Clemens Kochinke, Rechtsanwalt, MCL, Attorney at Law:

  • berät deutschsprachige Mandanten im amerikanischen Recht auf Deutsch,
  • studierte Jura in Deutschland, England und den USA, und
  • ist als deutsch-amerikanischer Attorney at Law und Rechtsanwalt in den USA bis zum Obersten Bundes­gerichts­hof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Hauptstadt der USA, zugelassen.*


Rechtsanwalt Kochinke, MCL, Attorney at Law, besitzt als US-Anwalt lang­jährige Erfahrung mit internationalen Transaktionen und der Beratung von Staaten. Mandanten der für amerikanische Verhältnisse kleinen Kanzlei stammen von Welt­konzernen ebenso wie aus dem Mittelstand - Unternehmen, die neu den Markteinstieg in den USA wagen. Fragen zum Vertragsrecht der USA, Prozessrecht und internationaler Mediation oder Schiedsgerichtsbarkeit, Markenschutz, Vertriebs- oder Gesellschaftsrecht gehören zu den Standardaufgaben.

Gleich ob uns ein Auftrag vom Unternehmen oder einem Korresponzanwalt anvertraut wird, unsere Mandanten erwarten von ihren US-Anwälten effizienten und kostenbewussten Beistand, Verständnis für ihre Ziele aus europäischer Sicht und die Fähigkeit, Ungewohntes aus den über 55 Rechtsordnungen der USA auf Deutsch zu erklären, - alles Merkmale der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe LLP.
Fachberichte über amerikanisches Recht:
Urteile und Gesetze
Neben anderen Medien interviewten Legal Tribune Online, Manager Magazin und Slate kürzlich Herrn Kochinke als amerikanischen Lawyer zu Themen internationalen Rechts. Das Magazin Unternehmensjurist schreibt im April 2011 über die Abwehr von Sammelklagen in den USA und zitiert Clemens Kochinke als Experten.

Zudem ist der deutschsprachige US-Rechtsanwalt Clemens Kochinke als Fachautor über das amerikanische Recht in Europa und USA ausgewiesen, so mit Kapiteln in Büchern über US-Vertragsrecht und IT-Recht, und USA-Berichterstatter für die deutsche Fachzeitschrift Kommunikation & Recht. Als Rechtsgutachter und Sachverständiger, Expert Witness, vertrat Rechtsanwalt Kochinke u.a. ein Ministerium und eine Internationale Organisation und berät Staaten bei Staatsverträgen und in Botschafts­angelegenheiten.

Die tagesaktuellen Entscheidungen der obersten Bundesgerichte der USA stellt er auf der Webseite Decisions Today bereit.

In Rechtsanwalt Kochinkes privatem, von der Anwaltskanzlei unabhängigen Blog für Rechtsanwälte über amerikanisches und deutsches Recht wird das Recht der USA in deutscher Sprache erklärt - aus der Perspektive des German Lawyer in the USA. Es ist auf Deutsch und Englisch - ebenso wie sein Veröffentlichungsverzeichnis 1980-91 und sein Embassy Law Journal über das Rechtsumfeld diplomatischer Vertretungen - einsehbar. Aktuelle Themen:



Standort der Kanzlei: Washington, DC, beim Weißen Haus

Telefon: +1(202)293-5555
Telefax: +1(202)293-9035



* Die deutsche Zulassung als Rechtsanwalt ist mit einer Kanzlei­pflicht­befreiung verbunden. Die Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe LLP konkurriert nicht über eine deutsche Zweigstelle mit deutschen Kanzleien, deren Mandate sie in den USA unterstützt.

 

 


 

 

 

Neue Veröffentlichungen

Negotiations in Germany: The Business Law Perspective, in Wegerich, Business Laws of Germany, Vol. 2, New York 3rd ed. 2012

USA-Bewerbungsführer für Juristen, Co-editor, 3rd ed. Bonn 2009

Vertrags­verhand­lungen in den USA, in Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, 3. Aufl. Köln 2007

Landesbericht USA, Kommunikation & Recht (3/2013)

Neue Entwicklungen im amerikanischen Schiedsrecht, DAJV-NL (3/2012)

Transfer of Insurance Coverage in Merger, VersR (April 2011)

Presentations

German American Law Ass'n, 2007: Treaty Negotiation and Implementation, Moderator

Virginia Bar Association, 2007: Privacy and Data Security

German American Law Ass'n, 2006: Asset Tracing and Asset Recovery

German American Law Ass'n, 2004: Damage Control in Contracts and Torts: Punitive Damages and Liquidated Damages

 


 

 

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